Schlosskeller Delitzsch
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Cabaret im Schlosskeller

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Theatergesellschaft Dübener Heide e. V.

Herausgeber:

Herausgeber i.S.d.P.:
Ilona Knobbe – Vereinsvorsitzende
Vereinsnummer 658 beim Amtsgericht Wittenberg

Markt 1
D-06909 Pretzsch
Germany
Tel:: +49(3491)414974
E-Mail: info@kurtheater-bad-schmiedeberg.de

Postanschrift:
Ilona Knobbe
Schillerstraße 15
06886 Lutherstadt Wittenberg

Der Vorstand:

  • Ilona Knobbe – Vereinsvorsitzende
  • Gerd Hannemann – Stellvertretender Vereinsvorsitzender
  • Maria Hansen – Schatzmeisterin
  • Waltraud Reimann – Schriftführerin.
  • Geschäftsführer ist Herr Rainer Gohde.

Für Buchungen der Kleinkunstbühne wenden Sie sich an die:

Event-&Medienberatung Wittenberg

Event-& Medienberater
Steve Hannemann
Coswiger Straße 15
06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel: 03491 / 875 307
Fax: 03491 / 874 342

Email: info@event-agent.org

Web: www.event-agent.org 

Web: www.wb-ticket.de

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Angebot und Abschluss:

Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages, sowie mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter von event-agent getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 

2. Verpflichtungen:

Der Auftraggeber verpflichtet sich kein direktes Vertragsverhältnis mit dem von event-agent gebuchten Personal einzugehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung bei ordnungsgemäßer, auftragsgemäßer Leistung. 

3. Auftragsstornierung:

Wird der Auftrag als Ganzes oder - falls vereinbart -einzelne Positionen des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten auf Stundenbasis abgerechnet. 

4.Stornierung von Personal:

Wird gebuchtes Personal bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftragswertes fällig, jedoch 100% der Belegkosten, bei einer späteren Stornierung werden 80% des Auftragswertes fällig sowie 100% der Belegkosten. Bei Stornierung am Aktionstag werden 100% der vereinbarten Auftragssumme fällig. Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich - falls nicht anders vereinbart - grundsätzlich auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht - wenn nicht anders vereinbart - weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand. 

5.Ausführung des Auftrages:

Das Einsatzpersonal wird von der event-agent bookingangentur entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit event-agent abzusprechen. Event-agent kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart. Preisänderungen sind im Laufe einer Durchführung eines einzelnen Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. Event-agent behält sich vor, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung den Auftrag nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet. 

6.Leistungsgarantie:

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei event-agent anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche. 

7. Haftung:

Vorbehaltlich anderer als in diesen AGB´s getroffener Regelungen haftet event-agent auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für vertragstypische Schäden, die dem Auftraggeber in Folge einer von event-agent verübten wesentlichen vertragspflicht Verletzung des Vertrages entstanden sind, haftet event-agent auch für leichte Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

Event-agent haftet nicht für evtl. entstandene Schäden, welche durch das externe Personal verursacht wurden. Eventuelle Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung. 

Ein dem Auftraggeber zustehender Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird event-agent selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung ins-besondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. 

8. Abrechnung:

Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere der Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen, erfolgt ausschließlich durch event-agent und ist - wenn nicht anders vereinbart - 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Tätigkeitsnachweise der eingesetzten Personen während oder nach Beendigung des Auftrages abzuzeichnen oder im Verhinderungsfalle die Angaben von event-agent als richtig anzuerkennen. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld usw. ist aufgrund vieler Einzelpositionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Falls diese dennoch vom Auftraggeber gewünscht wird, muss sie vor der Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet. 

9. Konkurrenzschutz:

Die von event-agent eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder Aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 3.000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 

10. Sonstige Bedingungen:

Der Auftraggeber und event-agent sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten. 

11. Salvatorische Klausel:

Sollte irgendeiner der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Angebotes ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.